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ZAHN Kfz-Sachverständiger Ray Zahn Mittelweg 5 D-01705 Freital
Mobil: 01602869434 Telefon: 0351 6490986 Fax: 0351 6490642 E-Mail: Kontaktformular
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Unfall was nun?
NOTIEREN SIE
das amtliche Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners, Adressen von Zeugen, Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen), bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
FOTOGRAFIEREN SIE nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc., fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.
BESTEHEN SIE DARAUF dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
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